Ferienplaner Schuljahr 2022 / 2023

       
       
       
       
       
       
 

27.07.2023 - 10.09.2023

  Sommerferien
       
       
       
 
 

 

Bitte beachten Sie den Ausschnitt aus § 4 der Schulbesuchsverordnung:

 

„Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich“.

Eine Ferienverlängerung wegen Familienurlaub sieht die Schulbesuchsordnung nicht vor und kann daher nicht genehmigt werden.

Die Schulen sind gehalten, bei Beurlaubungswünschen über die Ferien und schulfreien Tage hinaus, einen äußerst strengen Maßstab anzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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